23.8.2018
AXA-Versicherung: Drohnen und E-Bikes bergen neue Gefahren
Die allermeisten Güter werden zwar noch auf Straße und Schiene transportiert. Aber über den Einsatz von Drohnen wird schon intensiv nachgedacht. In wenigen Fällen werden sie sogar schon als Transportmittel eingesetzt. Noch sind Drohnen in der Regel im Besitz von Hobbypiloten, Berufsfotografen und -filmern. Natürlich bleiben dabei auch Unfälle nicht aus. Zum Glück bisher ausschließlich mit Sachschäden. Der deutsch-schweizer Versicherungskonzern AXA hält es nur für eine Zeitfrage, bis auch Personenschäden zu beklagen sind.
Drohne gegen Cabrio: Schwere Verletzungen wahrscheinlich
Um zu demonstrieren, was eine fehlgesteuerte Drohne anrichten kann, simulierte AXA einen Unfall, bei dem eine neun Kilogramm schwere Transportdrohne in das Seitenfenster eines offenen Cabrios stürzt. Bei dem Crashtest auf dem Schweizer Flughafen Dübendorf kollidiert das Fluggerät mit 74 km/h mit der Türscheibe des Pkw.
Die Folgen: Die Drohne durchschlägt die Scheibe und dringt in den Innenraum ein, Sie trifft mit aller Wucht den Kopf des Dummies. Wäre er ein Mensch, hätte er schwere Verletzungen davon getragen. AXA fordert, dass sämtliche Drohnenpiloten, die in der Schweiz ein mehr als 500 Gramm schweres Gerät steuern, eine Theorie-Prüfung absolvieren. Für Drohnen ab 900 Gramm sollte eine praktische Ausbildung erforderlich werden. Sämtliche Drohnen ab 250 Gramm sollten registriert und gekennzeichnet sein.
In Deutschland gibt es bereits seit Oktober 2017 eine Kennzeichnungspflicht ab 250 Gramm. Die Adressdaten des Besitzers müssen an der Drohne angebracht sein. Ab zwei Kilogramm Gramm muss der Besitzer besondere Flugkenntnisse, ab fünf Kilogramm eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde besitzen. Über 100 Meter Flughöhe muss eine behördliche Ausnahmeerlaubnis vorliegen. Wohn- und Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen und Industrieanlagen dürfen generell nicht überflogen werden. In Deutschland gibt es mittlerweile 600 000 Drohnen.
Während Unfälle mit Drohnen noch nicht überproportional angestiegen sind, häufen sich Unfälle mit E-Bikes eklatant. E-Bikes überholen häufig. Gerade in der Stadt fehlt dafür aber meist der Platz. Oft sind sich E-Bike-Fahrer gar nicht bewusst, wie schnell sie unterwegs sind, sagt Bettina Zahnd, oberste AXA-Unfallforscherin, und fordert Tachos für E-Bikes und Pedelecs. Autofahrer müssen sich daran gewöhnen, dass Fahrrad nicht gleich Fahrrad ist. In der Schweiz nahmen die Unfälle mit Fahrrädern seit 2013 um 13 Prozent zu, mit E-Bikes gar um 130 Prozent. In Deutschland sind 2016 ingesamt 364 E-Bike-Fahrer tödlich verunglückt.
Cargo-E-Bike gegen Pkw. Beide Radfahrer stürzen,
einer mit geringen Überlebenschancen
Welch gravierende Folgen Unfälle mit E-Bikes haben können und wie es häufig dazu kommt, demonstrierte AX in einem weiterem Crashtest in Dübendorf. Ein Cargo-E-Bike überholt mit 45 km/h ein normales Fahrrad uned kollidiert mit einem entgegenkommenden Auto. Der E-Bike-Fahrer wird über die Motorhabe auf die Frontscheibe geschleudert und schlägt anschließend heftig auf den Boden auf. Im Ernstfall wären tödliche Verletzungen höchstwahrscheinlich. Dem Pkw-Fahrer wäre augenscheinlich nichts passiert.
Holger Glanz, autoplusnews, Fotos: AXA